Zivil- & Exekutionsrecht

Zivilrecht / Bürgerliches Recht / Privatrecht

Diese Begriffe umschreiben eine Vielzahl von Rechtsgebieten, welche (nicht nur) das Rechtsverhältnis der Bürger eines Staates untereinander regeln. Sehr vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass man von Privatrecht spricht, wenn von Rechten und Pflichten zwischen „Rechtssubjekten“ (natürlichen und juristischen Personen) die Rede ist.

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  • Unternehmenssrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Verkehrsunfall
  • Schadenersatz
  • Schmerzengeld
  • Zivilprozessrecht
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