Keine absolute Wirkung üblicher Vinkulierungsvereinbarungen im Konkurs
Entscheidung des OGH vom 23. 4. 2008, 7 Ob 228/07s Bei einer Vinkulierungsvereinbarung, bei der die Parteien lediglich eine Verständigungspflicht im Fall der Verpfändung, Abtretung oder Bezugsrechtsänderung vereinbaren, kommt der Zahlungssperre auch in dem Sinn relative Wirkung zu, dass sie, weil sie kein Zurückbehaluntsrecht zugunsten des Vinkulargläubigers bewirkt, den anderen Konkursgläubigern gegenüber wirkungslos ist. Die […]