Fortsetzung eines durch Konkurseröffnung unterbrochenen Besitzstörungsverfahrens nach 2 Monaten ist keinesfalls gehörig fortgesetzt
Beschluss des LG Krems vom 20.04.2007, 1 R 336/06a Durch die Eröffnung eines Konkurs- bzw. Schuldenregulierungsverfahrens werden anhängige Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gläubiger Kläger oder Beklagter ist, ex lege unterbrochenen.