Immobilien & Liegenschaften

Bei Immobiliengeschäften ist meist viel Geld im Spiel

Damit die Freude über einen Vertragsabschluss erhalten bleibt oder auch vor einem schlechten Geschäft rechtzeitig gewarnt wird, sollte bei jedem Immobiliengeschäft die fachmännische Beratung bzw. Vertragserrichtung und Abwicklung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Rechtsanwälte sind aus einem ganz besonderen Grund die perfekten Vertragsgestalter. Aus vielen Prozessen kennen sie die möglichen Streitpunkte auf Grund schlechter Formulierungen oder unterlassener vertraglicher Regelung. Diese Erfahrung welche nur die Rechtsanwälte sammeln können, befähigen sie in besonderem Maß bei der Vertragserrichtung umsichtig Streitpunkte zu vermeiden und Sicherheit zu verschaffen.

„Erspartes“ Beratungs- bzw. Vertragserrichtungshonorar kann teuer kommen. Regelmäßig betragen die Kosten aus Prozessen über mangelhaft errichtete Verträge ein Vielfaches der Vertragserrichtungskosten, ganz zu schweigen von möglichen Verlusten.

Das Honorar meiner Kanzlei beträgt in der Regel einen Bruchteil des Wertes, welcher dem Geschäft zugrunde liegt. Gerne gebe ich im vorhinein Aufschluss über die zu erwartende Kostenbelastung.

Beachten Sie bitte, dass eine Fülle von Fragen bedacht werden muss:

  • Einhaltung der notwendigen Form!
  • Erfassung aller Grundstücke, wie sie in Natura besichtigt wurden?
  • Verwendbarkeit der Liegenschaft für den beabsichtigten Zweck?
  • Was geschieht wenn Altlasten hervorkommen?
  • Bestehen für den Käufer Erwerbshindernisse (z.B. Grundverkehr – allenfalls die Einholung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung)?
  • Welche Lasten haften auf der Liegenschaft und müssen diese übernommen werden?
  • Welche Sicherheit besteht, dass der Verkäufer den Kaufpreis erhält bzw. der Käufer lastenfreier grundbücherlicher Eigentümer wird?

Über die reine Vertragserrichtung hinaus sind aber in der Regel noch weitere Schritte erforderlich, um den Vertragszweck zu erreichen:

  • Löschung von Pfandrechten
  • Anzeige des Vertrages bei der Abgabenbehörde
  • Grundbuchsgesuch
  • Treuhändige Abwicklung (über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien)