Vinkulierung von Lebensversicherungen anfechtungsfest?
Beschluss des LG für ZRS Wien vom 03.04.2003, 47 R 149/03i Die bloße Vinkulierung hat nur relative und damit keine konkursfeste Wirkung. Wenn dem Vinkulargläubiger über eine bloße Vinkulierung hinaus auch ein Bezugsrecht für den Ab- und Erlebensfall auf die Dauer der Vormerkung eingeräumt wird, verschafft diese Vereinbarung dem Vinkulargläubiger im Fall des Rückkaufes keine […]