Berichtigung der Parteienbezeichnung
Erkenntnis des OGH vom 24.10.2000, 4 Ob 267/00 v
Einer Berichtigung der Parteienbezeichnung von Bank Austria AG auf Kreditverein der Bank Austria, Wien steht auch § 43 Abs 2 KO nicht entgegen!
Erkenntnis des OGH vom 24.10.2000, 4 Ob 267/00 v
Einer Berichtigung der Parteienbezeichnung von Bank Austria AG auf Kreditverein der Bank Austria, Wien steht auch § 43 Abs 2 KO nicht entgegen!