Geltendmachung eines Vorzugspfandrechtes gem. § 27 WEG 2002 (vormals § 13c Abs. 3 WEG 1975) im Konkursverfahren
Beschluss des LG für ZRS Wien vom 24.02.2005, 47 R 82/05i Zur Geltendmachung des Vorzugspfandrechtes gem. § 27 WEG 2002 (vormals § 13c Abs. 3 WEG 1975) ist, nach der Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldners, mittels einer gegen den Masseverwalter zu richtenden Hypothekarklage vorzugehen. Dies auch, wenn die Geltendmachung des Vorzugspfandrechtes für Forderungen, die […]