By 2001/06/27 0 Comments Read More →

Saumseligkeit bei der Verwertung von Sicherheiten

Erkenntnis des OLG Wien 27.6.2001, 11 R 25/01d

Vorhandene Sicherheiten sind bei Fälligstellung zu realisieren. Saumseligkeit bei der Verwertung von Sicherheiten gilt als Sorgfaltspflichtverstoß.

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Posted in: Judikatur