Als laufend bestellter Insolvenzverwalter (vormals Masseverwalter) und laufend tätiger Schuldnervertreter habe ich bisher unzählige Privatinsolvenzen erfolgreich abgewickelt.
Obwohl im Privatinsolvenzbereich die Zahlen nach wie vor weit hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurückliegen, haben wir bereits mehr als 700 zahlungsunfähigen und hoffnungslos überschuldeten Privatpersonen durch unsere Erfahrung und Kompetenz einen Neuanfang ermöglicht.
Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen haben und nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bezahlen, sollten Sie dringend mit einem Spezialisten für Privatinsolvenzen Kontakt aufnehmen. Warten Sie nicht, bis Sie mit Klagen und Exekutionen überhäuft werden, da sich die Verbindlichkeiten durch die anfallenden Kosten und Verzugszinsen erfahrungsgemäß in 5 Jahren verdoppeln.
Für die Erlangung der Restschuldbefreiung ist keine Mindestquote erforderlich! Im Rahmen eines Tilgungsplans ist die Entschuldung bereits nach 3 Jahren möglich. Lesen Sie sich die häufigen Fragen (FAQ) in diesem Zusammenhang durch!
Derzeit sind in Österreich rd. 450.000 Personen oder 0,5 % der Bevölkerung überschuldet, rund 300.000 Haushalte sind somit als überschuldet einzuordnen. Jährlich erfolgen ca. 750.000 Anträge auf Lohnpfändungen und ca. 90.000 Anträge auf Gerichtsvollzug.