ARTEN DER FORDERUNGSEINTREIBUNG

1. Automatische Forderungseintreibung: 

Dies bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Gläubigers automatisierte Verfahren zur Eintreibung von Forderungen einleitet. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Überprüfung von Zahlungseingängen, die Erstellung und Versendung von Mahnungen sowie die Verfolgung rechtlicher Schritte wie die Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens umfassen. Die automatische Forderungseintreibung ermöglicht es dem Gläubiger, den Prozess der Forderungsverfolgung effizient zu gestalten und die Rückzahlung seiner Schulden zu beschleunigen.

2. Regelmäßige Forderungseintreibung: Hierbei handelt es sich um einen Service, bei dem die Kanzlei regelmäßig und systematisch die offenen Forderungen des Gläubigers überprüft und entsprechende Maßnahmen zur Eintreibung einleitet. Dies kann beispielsweise die Überwachung von Zahlungsfristen, das Versenden von Mahnungen in regelmäßigen Abständen und die Verfolgung von Zahlungseingängen umfassen. Durch die regelmäßige Forderungseintreibung wird sichergestellt, dass keine Forderungen übersehen werden und dass der Gläubiger kontinuierlich über den Status seiner offenen Posten informiert ist.

3. Einzelne Interventionen:

Dies bezieht sich auf gezielte rechtliche Schritte, die die Kanzlei im Auftrag des Gläubigers unternimmt, um eine bestimmte Forderung einzutreiben. Dies kann beispielsweise die Erstellung und Versendung einer Mahnung, die Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens oder die Durchsetzung eines Vollstreckungstitels umfassen. Einzelne Interventionen werden typischerweise dann durchgeführt, wenn eine bestimmte Forderung überfällig ist oder der Schuldner die Zahlung verweigert. Sie dienen dazu, den Druck auf den Schuldner zu erhöhen und die Rückzahlung der Forderung zu beschleunigen.