1. Automatische Forderungseintreibung:
Dies bezieht sich auf den Prozess, bei dem eine Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Gläubigers automatisierte Verfahren zur Eintreibung von Forderungen einleitet. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Überprüfung von Zahlungseingängen, die Erstellung und Versendung von Mahnungen sowie die Verfolgung rechtlicher Schritte wie die Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens umfassen. Die automatische Forderungseintreibung ermöglicht es dem Gläubiger, den Prozess der Forderungsverfolgung effizient zu gestalten und die Rückzahlung seiner Schulden zu beschleunigen.
3. Einzelne Interventionen:
Dies bezieht sich auf gezielte rechtliche Schritte, die die Kanzlei im Auftrag des Gläubigers unternimmt, um eine bestimmte Forderung einzutreiben. Dies kann beispielsweise die Erstellung und Versendung einer Mahnung, die Einleitung eines gerichtlichen Inkassoverfahrens oder die Durchsetzung eines Vollstreckungstitels umfassen. Einzelne Interventionen werden typischerweise dann durchgeführt, wenn eine bestimmte Forderung überfällig ist oder der Schuldner die Zahlung verweigert. Sie dienen dazu, den Druck auf den Schuldner zu erhöhen und die Rückzahlung der Forderung zu beschleunigen.