Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert Teilungsklage nicht
Entscheidung des OGH vom 27.08.2008, 7 Ob 72/08a Wenn eine unter Miteigentum stehende Liegenschaft, bei welcher ein gegenseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot der Miteigentümer einverleibt ist, veräußert werden soll, so hindert dieses Verbot die Teilungsklage, auch der Verbotsbelasteten, nicht. Und zwar weder die Realteilung noch die Zivilteilung.