Was ist eine Firmeninsolvenz?

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen und das Unternehmen möglichst fortzuführen und zu erhalten. Die Gläubiger erhalten eine bestimmte Quote ihrer Forderungen. Pro Schuldner gibt es ein Insolvenzverfahren (z.B. wichtig bei Firmengeflechten).

Wie wird eine Insolvenz eröffnet?

Auf Antrag des zahlungsunfähigen Arbeitgebers oder eines betroffenen Gläubigers (z.B. Bank, Gebietskrankenkasse, Finanzamt) wird vom zuständigen Insolvenzgericht (bei Unternehmern die jeweiligen Landesgerichte bzw. das Handelsgericht Wien) nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder aber mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen). Zu den Verhandlungsterminen (den sog. Tagsatzungen) werden dem Gericht vom Insolvenzverwalter erstellte Aufstellungen, Berichte und Anträge vorgelegt.

Zu den Aufgaben des Insolvenzverfahren gehören vor allem

  • die Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens,
  • die Feststellung der Schulden,
  • die Einbringung und Sicherung der Aktiva,
  • die Verwaltung und Verwertung der Masse und
  • die Verteilung des Erlöses aus der Masseverwertung.