Kein Bankkonto mehr – was kann ich tun?

Nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens hat mir meine Bank mein Konto gekündigt. Kann ich dagegen etwas unternehmen?“

In den meisten Fällen ist die Bank einer der größten Gläubiger eines Privatinsolvenzverfahrens. Die Sperre bzw. die Kündigung des Bankkontos ist sohin eine Schutzmaßnahme zugunsten der Bank.

Nach Insolvenzeröffnung besteht jedoch z.B. die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter ein Empfehlungsschreiben zugunsten des Schuldners ausstellt und dieser dann ein neues Konto – ohne Überziehungsrahmen – erhält.

Eine andere Möglichkeit bietet „Die Zweite Sparkasse“, welche auf Initiative und mit Mitteln der ERSTE Stiftung gegründet wurde.

Artikel in der Zeitschrift Konsument.