Bei Wegfall des Verwertungshindernisses nach Beendigung des Insolvenzverfahrens kann auf bisher nicht verwertetes Vermögen des Schuldners im Wege der Nachtragsverteilung zugegriffen werden
In seiner Entscheidung vom 27.02.2020 zu 8 Ob 146/19 g hat der Oberste Gerichtshof festgehalten, dass bei Wegfall des Verwertungshindernisses auf bisher nicht verwertetes Vermögen des Schuldners im Wege der Nachtragsverteilung zugegriffen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen im früheren Insolvenzverfahren unbekannt war oder wegen eines Verwertungshindernisses nicht verwertet werden konnte. Nur […]